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   BGH, 12.10.2021 - 2 StR 163/21   

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https://dejure.org/2021,54917
BGH, 12.10.2021 - 2 StR 163/21 (https://dejure.org/2021,54917)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2021 - 2 StR 163/21 (https://dejure.org/2021,54917)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - 2 StR 163/21 (https://dejure.org/2021,54917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: hohe Wahrscheinlichkeit erheblicher rechtswidriger Taten, umfassende konkrete Würdigung des Beschuldigten, Vorleben, begangene Straftaten, psychische Erkrankung, Auswirkungen auf zukünftiges Verhalten)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 223, 113, 114, 52 StGB, § 63 StGB, § 244 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Belegen der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit der Begehung von erheblichen rechtswidrigen Taten für die Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Belegen der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit der Begehung von erheblichen rechtswidrigen Taten für die Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - 2 StR 163/21
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 ? 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 436/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - 2 StR 163/21
    Soweit der Sachverständige und ihm folgend das Landgericht das statistische Risiko für die Begehung von Gewalttaten, das von an paranoider Schizophrenie erkrankten Personen ausgeht, in den Blick nimmt, kann dahinstehen, ob dies zutreffend ist, kann aber allein die notwendige individuelle Prognose im Hinblick auf die Auswirkungen der Erkrankung beim Beschuldigten nicht ersetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19, Rn. 9).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52

    Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - 2 StR 163/21
    Dass der Angeklagte in diesen Fällen davon ausging, es handele sich um sein Fahrzeug bzw. seine Lebensmittel, die er verspeiste (UA S. 29), stellt den für eine Anlasstat ausreichenden natürlichen Vorsatz einer Tatbestandsverwirklichung nicht in Frage, weil der Beschuldigte allein aufgrund seines psychotischen Zustands die Fremdheit der Diebstahlsobjekte verkannt hat, die ansonsten jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGHSt 3, 287, 288).
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